Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen an der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen
                            Grossratsbeschluss  über bauliche Massnahmen an der Kantonsschule am  Burggraben St.Gallen  vom 24. September 2000 (Stand 25. September 2000)  Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 19.  Oktober 1999
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Kenntnis genommen  und  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 35 276 000.– für bauliche Massnahmen an  der Kantonsschule am Burggraben St.Gallen werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 35 276 000.– gewährt. Der Kre  -  dit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2002 innert 10 Jahren  abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror  -  dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat  endgültig.  Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das  Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 1999, 2355 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Grossen Rat erlassen am 11. April 2000; in der Volksabstimmung angenommen und  rechtsgültig geworden am 24. September 2000; in Vollzug ab 25. September 2000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Regierung des Kantons St.Gallen  erklärt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Der   Grossratsbeschluss   über   bauliche   Massnahmen   an   der   Kantonsschule   am  Burggraben St.Gallen  5    ist in der Volksabstimmung vom 24.  September 2000 mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            81  267 Ja- gegen 32  911 Nein-Stimmen angenommen worden  6   und demnach am
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24.  September 2000 rechtsgültig geworden.  Der Grossratsbeschluss wird ab 25.  September 2000 angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Art.  6  RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Siehe ABl 2000, 2507.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Abstimmungsvorlage siehe ABl 2000, 1976.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Abstimmungsergebnis siehe ABl 2000, 2253 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  35–53  24.09.2000  25.09.2000  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24.09.2000  25.09.2000  Erlass  Grunderlass  35–53