Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung der Aufhebung der Kapellgenossenschaft Müselbach in der Kirchgemeinde Kirchberg
                            Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung der Aufhebung  der Kapellgenossenschaft Müselbach in der Kirchgemeinde  Kirchberg  vom 23. Juni 1980 (Stand 23. Juni 1980)  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  erlassen  in Anwendung von Art.  2  Abs.  1 zweitem Satz des Gesetzes über die Besorgung der  Angelegenheiten des katholischen und des evangelischen Konfessionsteiles vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25.  Juni 1923
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  als Beschluss:  2  I.  (1.)  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1  Der Beschluss des katholischen Administrationsrates betreffend Aufhebung der  Kapellgenossenschaft Müselbach und deren Einverleibung in die katholische  Kirchgemeinde Kirchberg wird genehmigt.  II.  (2.)  Ziff.  2  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss wird ab 23.  Juni 1980 angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  sGS  171.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 23. Juni 1980.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Im ursprünglichen Erlasstext war Abschnitt I nicht zusätzlich mit Ziff. 1 bezeichnet. Diese  wurde im September 2013 aus technischen Gründen hinzugefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Im ursprünglichen Erlasstext war Abschnitt II nicht zusätzlich mit Ziff. 2 bezeichnet. Diese  wurde im September 2013 aus technischen Gründen hinzugefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  15–31  23.06.1980  23.06.1980  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            23.06.1980  23.06.1980  Erlass  Grunderlass  15–31