Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung betreffend Pflichtenheft des Controller Forums (140.17)

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Verordnung betreffend Pflichtenheft des Controller Forums (140.17)

Verordnung betreffend Pflichtenheft des Controller Forums

Verordnung betreffend Pflichtenheft des Controller Forums Vom 15. November 2016 (Stand 1. Dezember 2016) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 38 des Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 6. Juni 1983
1 ) , beschliesst:

§ 1 Ziele

1 Das Controller Forum dient der fachlich und zeitlich koordinierten Ausführung von Controlling-Aufgaben, der harmonisierten Anwendung von Control - ling-Instrumenten sowie dem Erfahrungsaustausch, der Weiterbildung und der direktionsübergreifenden Vernetzung der Controller.

§ 2 Aufgaben

1 Das Controller Forum:
a. bespricht den Stand der laufenden Planungs- und Steuerungsgeschäfte;
b. koordiniert zwischen dem zentralen und dezentralen Controlling;
c. gewährleistet den fachlichen Austausch zwischen den Controllern;
d. behandelt Spezialthemen im Controlling;
e. stimmt seine Arbeiten mit dem Planungs- und Strategieausschuss (PSA) ab.

§ 3 Mitglieder und Leitung

1 Das Controller Forum setzt sich zusammen aus:
a. einer Vertretung jeder Direktion;
b. einer Vertretung der Landeskanzlei sowie der kantonalen Gerichte;
c. der für das zentrale Controlling verantwortlichen Person (FKD).
2 Die Leitung wird wahrgenommen durch die für das zentrale Controlling ver - antwortliche Person (FKD).
3 Die Mitglieder bestimmen ihre Stellvertretungen.
4 Die Mitglieder können sich durch Mitteilung an die Leitung durch Mitarbeiten - de begleiten lassen.
1) GS 28.436, SGS 140 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.063

§ 4 Sitzungen

1 Die Sitzungseinberufung und -planung obliegt der Leitung.
2 Die Sitzungen finden in der Regel monatlich statt, die Daten werden möglichst früh bekanntgegeben.
3 Die Sitzungseinladung und die Traktandenliste mit Unterlagen werden spätes - tens 4 Tage vor der Sitzung den Sitzungsteilnehmenden zugestellt. Traktanden können von den Mitgliedern eingebracht werden.
4 Es wird ein Beschlussprotokoll geführt. Dieses wird innerhalb von 5 Arbeitsta - gen versendet. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.063
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
15.11.2016 01.12.2016 Erlass Erstfassung GS 2016.063 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.063
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 15.11.2016 01.12.2016 Erstfassung GS 2016.063 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.063
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