Dienstordnung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) (146.55)
Dienstordnung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) (146.55)
Dienstordnung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH)
Dienstordnung der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH) Vom 10. April 2018 (Stand 1. Januar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 21 des Gesetzes vom 28. September 2017
1 ) über die Organisati - on des Regierungsrats und der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Re - gierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz Basel-Landschaft, RVOG BL), beschliesst:
§ 1 Unterstellung
1 Die Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen, Hochschulen («BMH») unter - steht der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdi - rektion («Direktion»).
§ 2 Aufgaben
1 Die Dienststelle BMH ist zuständig für die Planung der Bildungspolitik in den Bereichen Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen und verfolgt dazu die Entwicklungen auf kantonaler, eidgenössischer und internationaler Ebene. *
2 Sie vertritt die Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen in der Öffent - lichkeit und gegenüber den Behörden, setzt die Entscheide der vorgesetzten Behörde um und koordiniert die schulübergreifenden Geschäfte der Berufsbil - dung, Mittel- und Hochschulen des Kantons. *
3 Sie ist zuständig für die Koordination, Planung und Weiterentwicklung der Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen in pädagogischen, organisatori - schen, personellen, qualitativen, administrativen und finanziellen Belangen.
§ 3 Organisation
1 Die Dienststelle BMH gliedert sich in:
a. Dienststellenleitung,
b. * Hauptabteilung Berufsbildung,
c. Hauptabteilung Mittelschulen,
d. Hauptabteilung Hochschulen.
1) GS 2017.083, SGS 140 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
§ 4 Dienststellenleitung
1 Die Dienststellenleitung führt die Dienststelle gemäss den Führungsrichtlinien der Direktion.
2 Zu den Aufgaben der Dienststellenleitung gehören insbesondere:
a. die Führung der Dienststelle gegen innen;
b. die Vertretung der Dienststelle gegen aussen;
c. die Beratung der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers in strategischen Fragen der Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen;
d. die Koordination des Finanzplanungs- und Rechnungslegungsprozesses, die Antragstellung sowie die Durchsetzung der Finanzvorgaben der Di - rektion;
e. die einheitliche Gestaltung der Prozesse in den Bereichen Administration, Personalwesen und Informatik;
f. die Koordinations- und Führungsfunktion gegenüber den ihr unterstellten Hauptabteilungen;
g. die dienststellenübergreifende und laufbahnorientierte Koordination zwi - schen den verschiedenen Bildungsstufen;
h. die Weiterentwicklung der Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen.
3 Die Stellvertretung übernimmt bei Abwesenheit der Dienststellenleitung deren Aufgaben mit allen dazu gehörenden Rechten und Pflichten.
§ 5 Hauptabteilung Berufsbildung *
1 Die Hauptabteilung Berufsbildung verantwortet die von Bund und Kanton der Direktion übertragenen Aufgaben in den Bereichen Berufsbildung, Berufs-, Stu - dien- und Laufbahnberatung, Berufsintegration und Ausrichtung von Ausbil - dungsbeiträgen. *
2 Sie gliedert sich in:
a. * Hauptabteilungsleitung und Stabsstelle;
b. Abteilung Betriebliche Ausbildung;
c. * Abteilung Laufbahn und Integration;
d. * ...
e. Abteilung Ausbildungsbeiträge;
f. * ...
3 Der Hauptabteilung Berufsbildung sind die kantonalen Berufsfachschulen un - terstellt. *
4 Bei den Berufsfachschulen in privatrechtlicher Trägerschaft übt sie die Auf - sicht aus. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
§ 6 Hauptabteilungsleitung und Stabstelle *
1 Zu den Aufgaben der Hauptabteilungsleitung gehören insbesondere:
a. die Vertretung der Hauptabteilung gegen innen und gegen aussen;
b. die Leitung der Schulleitungskonferenz der berufsbildenden Schulen BL;
c. die Verantwortung des Finanzplanungs- und Rechnungslegungsprozes - ses innerhalb der Hauptabteilung;
d. die Verantwortung für Personalfragen innerhalb der Hauptabteilung;
e. * die einheitliche Gestaltung der Prozesse in den Bereichen Administration, Finanzen, Personalwesen und Informatik in den ihr unterstellten Schulen;
f. * die Koordination und Beaufsichtigung der Berufsfachschulen, der Lehrbe - triebe, der überbetrieblichen Kurse und der Angebote der höheren Berufsbildung;
g. * die Weiterentwicklung der Berufsbildung, Berufs-, Studien- und Laufbahn - beratung sowie der Berufsintegration;
h. * die Förderung der dienststellen- und direktionsübergreifenden Abstim - mung zu Fragestellungen der Laufbahnorientierung, des Fachkräftebe - darfs und den Bedürfnissen der Wirtschaft;
i. * die Vorbereitung von politischen Geschäften;
j. * die Ausarbeitung von Leistungsvereinbarungen;
k. * die Koordination von abteilungsübergreifenden Projekten.
§ 7 Abteilung Betriebliche Ausbildung
1 Zu den Aufgaben der Abteilung Betriebliche Ausbildung gehören insbesonde - re: *
a. die Lehraufsicht;
b. die Förderung der lernortsübergreifenden Qualitätssicherung und -ent - wicklung;
c. die Unterstützung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zur Sicherung eines ausreichenden und adressatengerechten Angebots an Ausbil - dungsplätzen;
d. die Beratung bei Fragen und Problemen in der Ausbildung Lernender;
e. die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern;
f. die Aufsicht über die Überbetrieblichen Kurse;
g. die Organisation, Durchführung und Aufsicht über die Qualifikationsver - fahren der beruflichen Grundbildung;
h. * die Mitarbeit in fachspezifischen Gremien der Berufsbildung auf kantona - ler, regionaler und schweizerischer Ebene;
i. * die Führung des Lehrstellennachweises. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
§ 8 Abteilung Laufbahn und Integration *
1 ... *
2 Zu den Aufgaben der Abteilung Laufbahn und Integration gehören insbeson - dere: *
a. die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung von Jugendlichen und Er - wachsenen;
b. der Betrieb von öffentlichen Berufsinformationszentren (BIZ) in Liestal und Bottmingen mit Informationen zum gesamten Aus- und Weiterbil - dungsangebot und zu allen Berufsfeldern;
c. die Beratung für von Arbeitslosigkeit bedrohte oder betroffene er - wachsene Erwerbstätige in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit;
d. die Beratung, Unterstützung und Information von Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen in Berufswahl-, Studien- und Laufbahnfragen;
e. * ...
f. * die Pflege der Schnittstellen zu Bildung und Arbeitsmarkt;
g. die Bildungsberatung für Firmen;
h. * die Mitarbeit in fachspezifischen Gremien der Berufs-, Studien- und Lauf - bahnberatung auf kantonaler, regionaler und schweizerischer Ebene;
i. * die Führung der kantonalen Koordinationsstelle Brückenangebote;
j. * die Koordination der Brückenangebote in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt;
k. * die Führung des Zentrums Berufsintegration;
l. * die Führung der Fachstelle Mentoring für Jugendliche in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt;
m. * die Koordination des Angebots check-in aprentas;
n. * die Mitarbeit in fachspezifischen Gremien der Berufsintegration auf kanto - naler, regionaler und schweizerischer Ebene.
§ 9 * ...
§ 10 Abteilung Ausbildungsbeiträge
1 Zu den Aufgaben der Abteilung Ausbildungsbeiträge gehören insbesondere: *
a. die Information und Beratung über Ausbildungsbeiträge;
b. die Prüfung der stipendienrechtlichen Voraussetzungen von Ausbildungs - stätten mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft oder im Ausland;
c. die Entscheide über die Gewährung und Rückzahlung von Stipendien in von der Kommission für Ausbildungsbeiträge bezeichneten Routinefällen;
d. die interkantonale Koordination der Gewährung von Ausbildungsbeiträ - gen durch Kontakt mit Dienststellen des Bundes und der Kantone; * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
e. die Mitarbeit in fachspezifischen Gremien der Ausbildungsbeiträge auf kantonaler, regionaler und schweizerischer Ebene.
§ 11 Hauptabteilung Mittelschulen
1 Die Hauptabteilung Mittelschulen ist zuständig für die Planung der Bildungs - politik im Bereich der Gymnasien (Maturitätsschulen und Fachmittelschulen) im kantonalen, eidgenössischen, und internationalen Kontext sowie für die Koordi - nation, Planung und Weiterentwicklung der Gymnasien in pädagogischen, or - ganisatorischen, personellen, administrativen und finanziellen Belangen.
2 Ihr sind die kantonalen Gymnasien unterstellt.
3 Zu den Aufgaben der Hauptabteilungsleitung gehören insbesondere:
a. die Vertretung der Hauptabteilung gegen innen und gegen aussen;
b. die Leitung der Schulleitungskonferenz der Gymnasien;
c. * die Verantwortung für den Finanzplanungs- und Rechnungslegungspro - zess innerhalb der Hauptabteilung;
d. die Verantwortung der Klassenbildungspläne gegenüber der Dienststel - lenleitung;
e. die einheitliche Gestaltung der Prozesse in den Bereichen Administration, Personalwesen und Informatik in den ihr unterstellten Schulen;
f. die Koordination der externen Evaluation der Gymnasien;
g. die Koordination der Gymnasien bei der übergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Personalressourcen, insbesondere bei Planung und Ein - satz;
h. die Förderung der dienststellen- und direktionsübergreifenden Abstim - mung zu Fragestellungen der Laufbahnorientierung, des Fachkräftebe - darfs und den Bedürfnissen der Wirtschaft.
4 Die Funktion der Hauptabteilungsleitung wird von einer Rektorin oder einem Rektor eines Gymnasiums wahrgenommen. Sie oder er verfügt über die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Weisungsbefugnis.
§ 12 Hauptabteilung Hochschulen
1 Die Hauptabteilung Hochschulen ist zuständig für die Trägerschaftsverant - wortung für die Universität Basel, der Fachhochschule Nordwestschweiz sowie - zung des Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique (CSEM) in Mut - tenz im Rahmen der kantonalen Innovationsförderung.
1bis Die Hauptabteilung Hochschulen ist im Weiteren zuständig für die Allgemei - ne Weiterbildung. *
2 Zu den Aufgaben der Hauptabteilung im Bereich der Hochschulen gehören insbesondere: *
a. die Vertretung der Hauptabteilung gegen innen und gegen aussen; * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
b. die Verantwortung des Finanzplanungs- und Rechnungslegungsprozes - ses innerhalb der Hauptabteilung;
c. die Ausarbeitung von mehrjährigen Leistungsaufträgen für die kantonalen Hochschulinstitutionen;
d. die Koordination und Bearbeitung von Projekten der Hochschulentwick - lung sowie Fragestellungen von Forschungsschwerpunkten und der Inno - vationsförderung im Verantwortungsbereich der Trägerschaft;
e. die Abstimmung mit der Pädagogischen Hochschule in Gestaltungsfragen einer qualitätsorientierten kantonalen Lehrerausbildung;
f. die Aufsicht und Fachführung im Rahmen der Trägerschaftsverantwor - tung für die Hochschulen;
g. die Förderung der dienststellen- und direktionsübergreifenden Abstim - mung zu Fragestellungen der Laufbahnorientierung, des Fachkräftebe - darfs und den Bedürfnissen der Wirtschaft;
h. die Koordination und Begleitung von trinationalen Projekten im Hoch - schulbereich;
i. die Mitwirkung in fachspezifischen Gremien der Hochschulkoordination auf kantonaler, regionaler, schweizerischer Ebene.
3 Zu den Aufgaben der Hauptabteilung im Bereich der Allgemeinen Weiterbil - dung gehören insbesondere: *
a. die subsidiäre Unterstützung von Massnahmen und Angeboten der Allge - meinen Weiterbildung;
b. die Erarbeitung der kantonalen Förderprogramme, Konzepte und Richtli - nien, insbesondere in den Bereichen Sprachförderung, Grundkompeten - zenförderung und Elternbildung;
c. die Repräsentation und Mitarbeit in fachspezifischen Gremien auf kanto - naler, regionaler und nationaler Ebene. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
10.04.2018 01.07.2018 Erlass Erstfassung GS 2018.026
14.01.2020 01.01.2020 § 2 Abs. 1 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 2 Abs. 2 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 3 Abs. 1, lit. b. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Titel geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 1 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 2, lit. a. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 2, lit. c. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 2, lit. d. aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 2, lit. f. aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 5 Abs. 3 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Titel geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. e. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. f. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. g. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. h. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. i. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. j. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 6 Abs. 1, lit. k. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 7 Abs. 1 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 7 Abs. 1, lit. h. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 7 Abs. 1, lit. i. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Titel geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 1 aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. e. aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. f. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. h. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. i. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. j. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. k. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. l. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. m. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 8 Abs. 2, lit. n. eingefügt GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 9 aufgehoben GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 10 Abs. 1 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 11 Abs. 3, lit. c. geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 12 Abs. 1 bis eingefügt GS 2020.005 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
14.01.2020 01.01.2020 § 12 Abs. 2 geändert GS 2020.005
14.01.2020 01.01.2020 § 12 Abs. 3 eingefügt GS 2020.005 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 10.04.2018 01.07.2018 Erstfassung GS 2018.026
§ 2 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 2 Abs. 2 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 3 Abs. 1, lit. b. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 5 14.01.2020 01.01.2020 Titel geändert GS 2020.005
§ 5 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 5 Abs. 2, lit. a. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 5 Abs. 2, lit. c. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 5 Abs. 2, lit. d. 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005
§ 5 Abs. 2, lit. f. 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005
§ 5 Abs. 3 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 6 14.01.2020 01.01.2020 Titel geändert GS 2020.005
§ 6 Abs. 1, lit. e. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 6 Abs. 1, lit. f. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 6 Abs. 1, lit. g. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 6 Abs. 1, lit. h. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 6 Abs. 1, lit. i. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 6 Abs. 1, lit. j. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 6 Abs. 1, lit. k. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 7 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 7 Abs. 1, lit. h. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 7 Abs. 1, lit. i. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 8 14.01.2020 01.01.2020 Titel geändert GS 2020.005
§ 8 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005
§ 8 Abs. 2 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. e. 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. f. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. h. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. i. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. j. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. k. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. l. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. m. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 8 Abs. 2, lit. n. 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
§ 9 14.01.2020 01.01.2020 aufgehoben GS 2020.005
§ 10 Abs. 1 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 11 Abs. 3, lit. c. 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 12 Abs. 1 bis 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026
Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
§ 12 Abs. 2 14.01.2020 01.01.2020 geändert GS 2020.005
§ 12 Abs. 3 14.01.2020 01.01.2020 eingefügt GS 2020.005
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.026