Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden Riehen und Bettingen im Kindergartenwesen
                            Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Gemeinden  Riehen und Bettingen im Kindergartenwesen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Vom 16. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2005)  Die Einwohnergemeinde Bettingen, vertreten durch den Gemein  -  derat, nachstehend Gemeinde Bettingen genannt, und die Einwohner  -  gemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, nachstehend  Gemeinde Riehen genannt, vereinbaren betreffend die Zusammenar  -  beit im Kindergartenwesen was folgt:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Aufnahme von Kindergartenkindern
§ 1. Voraussetzungen der Aufnahme
                            1  Die Gemeinden nehmen Kinder aus der anderen Gemeinde auf, so  -  fern in den eigenen Kindergärten genügend Platz ist und die in Frage  kommenden Kinder in einem Randgebiet zur benachbarten Gemein  -  de wohnen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Ausnahmefällen können auch soziale Erwägungen (Aufenthalt in  Kinderheim oder Tageskrippe; Erwerbstätigkeit der Erziehungsbe  -  rechtigten u.ä.) zur Aufnahme eines Kindes in einen Kindergarten der  anderen Gemeinde führen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2.
                            Koordination und Information
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Vor der Einteilung der Kinder in die Kindergärten der Wohnsitzge  -  meinden, spätestens jedoch bis Ende April, nehmen die jeweiligen  Verantwortlichen für die Kindereinteilung in den Gemeinden unter  -  einander Kontakt auf und besprechen die Aufnahme von gemeindeex  -  ternen Kindern. Sobald ersichtlich wird, dass eine Aufnahme solcher  Kinder auf den Schulanfang wegen Auslastung der eigenen Kinder  -  gärten nicht möglich sein wird, ist die andere Gemeinde so schnell als  möglich zu informieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3. Zeitpunkt
                            1  Eine Aufnahme in den Kindergarten erfolgt in der Regel jeweils auf  den Schulanfang. Ausnahmen können bei Zuzug der Erziehungsbe  -  rechtigten oder aus triftigen Gründen (vgl. § 1 Abs. 2) gemacht wer  -  den.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 16. 12. 2005/17. 1. 2006. Aus software  -  technischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Gemeinsame Sitzungen und Fortbildung der
                            Kindergartenlehrpersonen
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4.
                            1  Die Gemeinde Riehen lässt die Kindergartenlehrpersonen von Bet  -  tingen an den organisationsinternen Sitzungen und Fortbildungen der  Kindergartenlehrpersonen Riehen teilnehmen. Das Kindergartenper  -  sonal von Bettingen wird von der Gemeindeverwaltung Riehen dazu  eingeladen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Finanzielle Regelung
§ 5.
                            1  Für die gemeinde-externen Kinder sind die Kindergartenkosten von  der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu übernehmen. Auf Grundlage der  Kindergartenabrechnung der Jahre 2000 bis 2004 der Gemeinde Bet  -  tingen wurde ein Betrag von CHF 630.– pro Kind und Monat festge  -  legt. In Abgeltung der Teilnahmekosten der Kindergartenlehrperso  -  nen von Bettingen an Sitzungen und Fortbildungen in Riehen bezahlt  die Gemeinde Riehen einen Betrag von CHF 600.– pro Kind und Mo  -  nat.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Angefangene Monate gelten als volle Monate. Die Zahlung erfolgt  auf einmalige Rechnungstellung jeweils Ende Kalenderjahr.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Beginn, Dauer und Kündigung
§ 6. Beginn und Dauer
                            1  Diese Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2005
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   und  wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie ersetzt die Vereinba  -  rung zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen und der Einwoh  -  nergemeinde Riehen betreffend die gegenseitige Aufnahme von Kin  -  dergartenkindern der einen Gemeinde in Kindergärten der anderen  Gemeinde vom 4. Juni / 7. Oktober 1996.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7. Kündigung
                            1  Die Vereinbarung ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Publiziert am 11. 2. 2006.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bettingen, den 16. Dezember 2005  Gemeinderat Bettingen  Der Präsident: Willi Bertschmann  Der Gemeindeverwalter-Stellvertreter: Hanspeter Schlup  Riehen, den 17. Januar 2006  Gemeinderat Riehen  Der Präsident: Willi Fischer  Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3