Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gem... (171.510)
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gem... (171.510)
Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof
Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof ) 2 Vom 6. November 2001 (Stand 13. März 2002) Zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel, vertreten durch den Regierungsrat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, und der Einwohnergemeinde Riehen, vertreten durch den Gemeinderat, handelnd unter Vorbehalt der Genehmigung des Einwohnerrates und des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, wird folgendes vereinbart: Art. 1
1 Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen im Geviert Bäumlihof wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan (und Mutationsplan) des Grundbuch- und Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 15. März 2001 verlegt. Art. 2
1 Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: Die beiden im oben genannten Plan mit 2'084,0 m² und mit 24,5 m² bezeichneten Flächen. Art. 3
1 Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel ab - getreten: Die im oben genannten Plan mit 2'108,5 m² bezeichnete Fläche. Art. 4
1 Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt. Art. 5
1 Die Nachführung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplans des Grundbuch- und Vermessungsamtes vom 15. März 2001.
2 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplans beauftragt und das Grundbuch- und Vermessungsamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
3 Es wird auf den separaten Kaufvertrag unter den Privatparteien hingewiesen. Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel: Im Namen des Regierungsrates Die Präsidentin: Barbara Schneider
1) Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 13. 3. 2002.
2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum 6. 11./31. 7. 2001. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.
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Gemeindegrenze Riehen/Basel: Vertrag Der Staatsschreiber: Dr. Robert Heuss Riehen, den 31. Juli 2001 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: Michael Raith Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli Vom Einwohnerrat Riehen genehmigt am 24. Oktober 2001. Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 13. März 2002.
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