Beschluss des Regierungsrates betreffend die Gebühren für die Benützung der Tierkörp... (369.400)
Beschluss des Regierungsrates betreffend die Gebühren für die Benützung der Tierkörp... (369.400)
Beschluss des Regierungsrates betreffend die Gebühren für die Benützung der Tierkörpersammelstelle (TKS) des Veterinäramtes des Kantons Basel-Stadt
Tierkörpersammelstelle, Gebühren: RRB Beschluss des Regierungsrates betreffend die Gebühren für die Benützung der Tierkörpersammelstelle (TKS) des Veterinäramtes des Kantons Basel- Stadt Vom 29. April 2008 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 40 der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) vom 25. Mai 2011
1 ) , § 11 der Verordnung betreffend die Bekämpfung von Tierseuchen vom 20. De - zember 2011
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1972
3 ) , beschliesst: Für die Entgegennahme von Kadavern, Konfiskaten und Metzgereiabfällen in der Tierkörpersam - melstelle (TKS) des Veterinäramtes des Kantons Basel-Stadt zur Vernichtung wird eine Gebühr von CHF 1.10 pro kg, im Minimum CHF 15 pro Auftrag, erhoben. Diese Gebühr beinhaltet die sachge - rechte Vernichtung der entgegengenommenen tierischen Abfälle in einer dafür zugelassenen Anstalt.
4 ) Schlussbestimmung Diese Änderung ist zu publizieren; sie tritt am 1.
1) SR .
2) SG 361.300 .
3) SG 153.800 .
4) Fassung vom 18. Dezember 2018, in Kraft seit 1. Januar 2019 (KB 22.12.2018)
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