Kantonsratsbeschluss über Beiträge an Sterbehospiz-Einrichtungen im Kanton St.Gallen
                            Kantonsratsbeschluss  über Beiträge an Sterbehospiz-Einrichtungen im Kanton  St.Gallen  vom 21. November 2017 (Stand 1. Januar 2018)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 27. Februar 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Kenntnis genommen  und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen leistet dem Verein «Freunde stationäres Hospiz St.Gallen»  und dem Zweckverband «Pflegeheim Werdenberg» jährliche Beiträge an die Leis  -  tungserbringung von Sterbehospiz-Einrichtungen, die auf der kantonalen Pflege  -  heimliste  3   aufgeführt sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Beiträge werden nach der Anzahl effektiver Aufenthaltstage von Personen be  -  messen, die beim Eintritt in die Sterbehospiz-Einrichtung im Kanton St.Gallen  wohnten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Kantonsbeiträge werden je Trägerschaft erstmals im Budget 2018 eingestellt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, den Bedarf an Plätzen in den Sterbehospiz-Ein  -  richtungen nach Ziff. 1 dieses Erlasses zu bezeichnen. Die Höchstzahl beträgt 20  Plätze.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2017, 1188 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 20. September 2017; nach unbenützter Referendumsfrist rechts  -  gültig geworden am 21. November 2017; in Vollzug ab 1. Januar 2018.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  sGS  381.181  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das zuständige Departement wird ermächtigt, in Leistungsvereinbarungen mit  den Trägerschaften der Sterbehospiz-Einrichtungen nach Ziff. 1 dieses Erlasses  nach Massgabe des bereitgestellten Angebots die Beiträge und deren Auszahlung  zu regeln.  Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Art.  7   Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967, sGS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2018-006  21.11.2017  01.01.2018  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21.11.2017  01.01.2018  Erlass  Grunderlass  2018-006