Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses und der Staatsanwaltschaft Altstätten
                            Kantonsratsbeschluss  über die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses  und der Staatsanwaltschaft Altstätten  vom 25. November 2018 (Stand 25. November 2018)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 9.  Januar 2018  1    Kenntnis genommen  und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das   Bauvorhaben   und   der   Voranschlag   für   die   Anlagekosten   von  Fr.  83  000  000.– für die Erweiterung und Erneuerung des Regionalgefängnisses  und der Staatsanwaltschaft Altstätten werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von  Fr.  22  800  000.– ein Kredit von Fr.  60  200  000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2020 innert  zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2018, 578 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 13.  Juni 2018; in der Volksabstimmung angenommen und  rechtsgültig geworden am 25.  November 2018; in Vollzug ab 25.  November 2018.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2019-027  25.11.2018  25.11.2018  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25.11.2018  25.11.2018  Erlass  Grunderlass  2019-027