Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines Wildschongebietes und Vogelschutzgehölzes in der Gemeinde Frenkendorf
                            Regierungsratsbeschluss betreffend Schaffung eines  Wildschongebietes und Vogelschutzgehölzes in der  Gemeinde Frenkendorf  Vom 30. Januar 1968 (Stand 30. Januar 1968)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das auf dem Plan M 1 : 4000 vom 11. Januar 1968 grün umrandete Gebiet  von ca. 32 Hektaren wird als Wildschongebiet und Vogelschutzgehölz erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Reservatsgrenzen sind folgende:rechte Seite: ab Parzelle Nr. 301 (Bas  -  lerstrasse) entlang der Bahnlinie SBB bis Parzelle Nr. 988 (Gemeindegrenze  Pratteln); linke Seite: ab Parzelle Nr. 825 (Prattelerstrasse) entlang der Pratte  -  lerstrasse bis Parzelle Nr. 2814 (Gemeindegrenze Pratteln);nördlich: Gemein  -  degrenze Pratteln;südlich: ab Parzelle Nr. 301 (Baslerstrasse) bis Parzelle Nr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            825 (Prattelerstrasse).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Die Reservatsgrenzen sind durch Tafeln (Reservat-Jagdverbot), die bei der  Direktion des Innern erhältlich sind, zu markieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Der unter Ziffer 1 erwähnte Plan bildet einen integrierenden Bestandteil die  -  ses Beschlusses.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 23.584
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30.01.1968  30.01.1968  Erlass  Erstfassung  GS 23.584  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 23.584
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  30.01.1968  30.01.1968  Erstfassung  GS 23.584  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 23.584