Dekret über die Anpassung der Eigenmietwerte auf den 1. Januar 1997
                            1  Dekret  über die Anpassung der Eigenmietwerte  auf den 1. Januar 1997  Vom 24. September 1996  Der Grosse Rat des Kantons Aargau,  gestützt auf § 22 Abs. 2 und § 52 Abs.   2 des Steuergesetzes (Gesetz über  die  Steuern  auf  Einkommen,  Vermöge  n,  Grundstückgewinnen,  Erbschaf-  ten und Schenkungen) vom 13. Dezember 1983   1)  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Die  bisher  geltenden,  auf  der  Basi  s der Neuschätzung per 1. Januar 1989  verfügten   Eigenmietwerte   selbstbe  wohnter  Liegenschaften  im  Kanton  Aargau werden um 45 % erhöht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Dieses  Dekret  ist  in  der  Gesetze  ssammlung  zu  publizieren.  Es  tritt  am
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Januar 1997 in Kraft und gilt ab Steuerjahr 1997. Für die Steuern
                            früherer Jahre gilt das bisherige Recht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SAR 651.100