Gegenrechtserklärung im Submissionswesen gegenüber dem Kanton Aargau
                            Gegenrechtserklärung  im Submissionswesen gegenüber dem Kanton Aargau  vom 14. Oktober 1994 (Stand 1. November 1994)  Mit Ermächtigung des Regierungsrates des Kantons St.Gallen vom 5. Juli 1994  1  gibt das Baudepartement für den Kanton St.Gallen folgende Erklärung ab:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen wird bei der Vergabe von Bauarbeiten sowie der Lieferung  von Materialien für solche Arbeiten nach der Verordnung über die Vergebung  von  staatlichen  Bauarbeiten  3  , die  der Staat ausführen  lässt, Bewerber  mit Ge  -  schäftssitz im Kanton Aargau gleich behandeln wie Bewerber mit Geschäftssitz im  Kanton St.Gallen, solange der Kanton Aargau Gegenrecht hält. Sollte der Kanton  St.Gallen diese Praxis ändern wollen, wird er dies dem Kanton Aargau sechs Mo  -  nate im voraus schriftlich anzeigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Diese Regelung gilt ab 1.  November 1994. Der Kanton Aargau hat am 12.  Okto  -  ber 1994 eine entsprechende Erklärung abgegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Regierungsratsbeschluss 1994/1043; in der Gesetzessammlung nicht veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 1. November 1994.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  nGS 20–65 (sGS  736.1  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  29–90  14.10.1994  01.11.1994  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14.10.1994  01.11.1994  Erlass  Grunderlass  29–90