Kantonsratsbeschluss über Erweiterung und Sanierung des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rorschach-Rheintal in Altstätten
                            Kantonsratsbeschluss  über Erweiterung und Sanierung des Berufs- und  Weiterbildungszentrums Rorschach-Rheintal in Altstätten  vom 24. Februar 2008 (Stand 24. Februar 2008)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 2.  Mai 2007  1   Kenntnis genommen und  beschliesst:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Projekt und Kostenvoranschlag von Fr.  28  990  000.– für Sanierung und Erweite  -  rung des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rorschach-Rheintal in Altstätten  werden genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Beitrag von Fr.  5  300  000.–, den der Bund in Aussicht gestellt hat, wird  Kenntnis genommen.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr.  23  690  000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert  zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2007, 1737 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 27. November 2007, in der Volksabstimmung angenommen  und rechtsgültig geworden am 24. Februar 2008; in Vollzug ab 24. Februar 2008. 2 ABl 2007,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1737 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun  -  gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni  -  schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich  umgestaltet wird.  Ziff.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Art.  6  RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  43–55  24.02.2008  24.02.2008  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24.02.2008  24.02.2008  Erlass  Grunderlass  43–55