Kantonsratsbeschluss über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in St.Gallen
                            Kantonsratsbeschluss  über Erwerb sowie Neu- und Umbau von Liegenschaften am  Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in St.Gallen  vom 1. Juni 2008 (Stand 2. Juni 2008)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 14.  August 2007  1   Kenntnis genommen  und  beschliesst:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Projekt und Kostenvoranschlag von Fr.  57  200  000.– für Erwerb sowie Neu- und  Umbau von Liegenschaften am Oberen Graben und an der Frongartenstrasse in  St.Gallen werden genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der zusätzliche Mietaufwand von Fr.  1  100  000.– während der Bau- und Um  -  zugsphase wird genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr.  58  300  000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10 Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kantonsrat gewährt Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordent  -  liche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, abschliessend.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2007, 2544.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 20. Februar 2008, in der Volksabstimmung angenommen wor  -  den und rechtsgültig geworden am 1. Juni 2008; in Vollzug ab 2. Juni 2008.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun  -  gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni  -  schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich  umgestaltet wird.  Ziff.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Art.  6   RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  43–111  01.06.2008  02.06.2008  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01.06.2008  02.06.2008  Erlass  Grunderlass  43–111