Zuständige kantonale Stelle für die Preisüberwachung
                            Zuständige kantonale Stelle für die Preisüberwachung  Vom 27. Oktober 1998 (Stand 1. Januar 2020)  Gestützt auf Art.  22 der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen vom 11.  De  -  zember 1978
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  von der Regierung beschlossen am 27.  Oktober 1998
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zuständige kantonale Stelle für die Überwachung der vorschriftsgemässen Durch  -  führung der bundesrätlichen Verordnung und für die Verzeigung von Verstössen an  die zuständigen Instanzen ist die kantonale Preiskontrollstelle.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1bis  Die kantonale Preiskontrollstelle ist zuständig für die Erhebung von Ordnungs  -  bussen   gemäss   bundesrechtlicher   Ordnungsbussengesetzgebung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .   Das  Verfahren  richtet sich nach dem Ordnungsbussengesetz des Bundes  3  )  .  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Regierungsbeschluss vom 9.  April 1973
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SR  942.211
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SR  741.03  ; SR  741.031
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  SR  741.03
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  In der AGS nicht publiziert
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  AGS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27.10.1998  27.10.1998  Erlass  Erstfassung  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10.12.2019  01.01.2020  Art. 1 Abs. 1  bis  eingefügt  2019-030
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  AGS Fundstelle  Erlass  27.10.1998  27.10.1998  Erstfassung  -