Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Hauses 24 als Logistikzentrum des Kantonsspitals St.Gallen (Zentralsterilisation, Kantonsapotheke und zentrale Logistik)
                            Kantonsratsbeschluss  über die Erweiterung des Hauses  24 als Logistikzentrum des  Kantonsspitals St.Gallen (Zentralsterilisation, Kantonsapotheke  und zentrale Logistik)  vom 7. März 2010 (Stand 8. März 2010)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 12.  Mai 2009  1   Kenntnis genommen und  beschliesst:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Projekt   und   Kostenvoranschlag   von  Fr.  33  000  000.–   für  die   Erweiterung   des  Hauses 24 als Logistikzentrum des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur   Deckung   der   Kosten   wird   ein   Kredit   von   Fr.  33  000  000.–,   davon  Fr.  30  400  000.– wertvermehrende Aufwendungen,gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2011 innert  zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2009, 1696 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 1. Dezember 2009; in der Volksabstimmung angenommen und  rechtsgültig geworden am 7. März 2010; in Vollzug ab 8. März 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun  -  gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni  -  schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich  umgestaltet wird.  Ziff.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Hauses 24 des Kantonsspitals  St.Gallen vom 19.  Juni 2007  3   wird aufgehoben.  Ziff.  6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  nGS 42–93 (sGS 321.915.10).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Art.  6  RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  45–47  07.03.2010  08.03.2010  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            07.03.2010  08.03.2010  Erlass  Grunderlass  45–47