Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung des Kantons Jura und der Regierung des Kantons Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken von den Erbschafts- und Schenkungssteuern
                            Gegenrechtsvereinbarung zwischen der Regierung  des Kantons Jura und der Regierung des Kantons  Graubünden über die Befreiung von Zuwendungen  zu öffentlichen, gemeinnützigen oder wohltätigen  Zwecken von den Erbschafts- und  Schenkungssteuern
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 )  Von der Bündner Regierung und von der Regierung des Kantons Jura ge-  nehmigt am 15. Januar 1979
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.    Die Regierungen des Kantons Ju  ra und des Kantons Graubünden ha-  ben vereinbart, gegenseitig Zuwe  ndungen an den Staat und seine An-  stalten, an die Kreise und Gemeinde  n und ihre Anstalten sowie an ju-  ristische Personen mit öffentlichen,   gemeinnützigen oder wohltätigen  Zwecken  von  den  Erbschafts-,  Vermächtnis-  und  Schenkungssteuern  zu befreien.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.     Die  Befreiung  bezieht  sich  seite  ns  des  Kantons  Jura  auf  die  Erb-  schafts-,  Vermächtnis-  und  Schenkung  ssteuern.  Seitens  des  Kantons  Graubünden  auf  die  kantonalen  Nachlass-  und  Schenkungssteuern  und allfällige kommunale Erbschafts- und Schenkungssteuern der im  Anhang zu dieser Erklärung erwähnten politischen Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.     Diese  Vereinbarung  tritt  am  1.  Januar  1979  in  Kraft.  Die  Befreiung  gilt  für  die  nach  diesem  Zeitpunkt  eingetretenen  Erbanfälle,  Ver-  mächtnisse und Schenkungen.  Im  Verhältnis  zu  Steuerpflich  tigen  in  bündnerischen  Gemeinden,  welche  sich  bisher  der  vorliegende  n  Vereinbarung  nicht  angeschlos-  sen haben, wird die Befreiung erst   für die nach dem Beitritt der Ge-  meinde eingetretenen Erba  nfälle und Schenkungen gewährt.    2 )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.    Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung  einer  Kündigungsfrist  von  sechs  M  onaten  von  dieser  Vereinbarung  zurückzutreten.  Bis heute haben 200 Gemeinden den Beitritt erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Originalsprache der Vereinbarung ist Französisch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Nunmehr sind sämtliche Gemeinden de  s Kantons Graubünden  der Vereinbarung  beigetreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Noch keine Beitrittserklärungen liegen von folgenden 13 Gemeinden  vor:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 )          Feldis/Veulden  S-chanf          Furna  Sent          Lostallo  Tschappina                  Lü                                                Urmein          Mastrils  Valendas          Ruschein  Zillis-Reischen          Saas        i.P.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Nunmehr sind sämtliche Gemeinden de  s Kantons Graubünden  der Vereinbarung  beigetreten.