Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
                            Gegenrechtserklärung  gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft über die Anerkennung  von Fähigkeitsausweisen für Wirte  vom 4. November 1960 (Stand 4. November 1960)  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  erlassen  in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26.  Februar 1945  1   und
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsaus -
                            weis vom 29.  Dezember 1953  2  , auf Grund einer Gegenrechtserklärung des Regie  -  rungsrates des Kantons Basel-Landschaft  als Gegenrechtserklärung:  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die vom Kanton Basel-Landschaft ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte  werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie auf Grund einer Prüfung erteilt  worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde  (Wirtschaftsgesetz) unterzieht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  sGS  553.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  nGS 20–34 (sGS  553.15  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  nGS 1, 427. In Vollzug ab 4. November 1960.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  1, 427  04.11.1960  04.11.1960  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            04.11.1960  04.11.1960  Erlass  Grunderlass  1, 427