Kantonsratsbeschluss über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei
                            Kantonsratsbeschluss  über den Um- und Ergänzungsbau an der Mingerstrasse 2 in  St.Gallen für die Zusammenführung der Standorte der  Sicherheitspolizei  vom 9. August 2022 (Stand 12. September 2022)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 21.  Dezember 2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Kenntnis genom  -  men und  erlässt  als Beschluss:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Bauvorhaben und der Voranschlag für die Anlagekosten für den Um- und  Ergänzungsbau an der Mingerstrasse  2 in St.Gallen für die Zusammenführung der  Standorte der Sicherheitspolizei von Fr.  10'820'000.– werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des erwarteten Bundesbeitrags von  Fr.  300'000.– ein Kredit von Fr.  10'520'000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2025 innert  zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten   infolge   ausgewiesener   Teuerung  oder  Anpassung  der   Mehrwert  -  steuer bewilligt die Regierung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2022-00.060.463.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 15. Juni 2022; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig  geworden am 9. August 2022; in Vollzug ab 12. September 2022.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2022-044  09.08.2022  12.09.2022  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09.08.2022  12.09.2022  Erlass  Grunderlass  2022-044