Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen
                            Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif  Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Vom 16. September 2016 (Stand 1. Januar 2017)  Die Schweizerischen Rheinhäfen,  gestützt auf § 33 des Staatsvertrags über die Zusammenlegung der Rheinschifffahrtsdirektion Basel  und der Rheinhäfen des Kantons Basel-Landschaft zu einer Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener  Rechtspersönlichkeit   unter   dem   Namen   "Schweizerische   Rheinhäfen"   ("Ports   Rhénans   Suisses",  "Swiss Rhine Ports") (Rheinhafen-Vertrag) vom 20./13.  Juni  2006  )  ,  erlassen folgenden Gebührentarif:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Grundsätze der Tarifgestaltung
                            1  Dieser Gebührentarif regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in der Rheinschifffahrt sowie  dem Energiebezug und der Entsorgung von Schiffsbetriebsabfällen durch die Schweizerischen Rhein  -  häfen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Für die Gebühren kann eine Vorauszahlung oder deren Sicherstellung verlangt werden. Die Tarife  verstehen sich in Schweizer Franken. Bei Tarifpositionen mit anfallender MwSt. wird diese zusätzlich  in Rechnung gestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Für die Personaleinsätze nach § 9 Abs. 5 und § 11 gilt ein Samstagszuschlag von 25% sowie ein Zu  -  schlag von 50% an Sonntagen, Feiertagen oder während der Nachtzeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Ausweise und Dokumente
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Personaldokumente:
                            Patentkarte (Neuausstellung)  Patentkarte (Verlängerung)  Bescheinigung Hochrhein  Radarpatent  Streckenzeugnis  ADN-Sachkundebescheinigung  Bestätigung an erstausstellende Behörde  Bescheid zur Tauglichkeit  Bestätigung und Eintrag Qualifikation Besatzungsmitglied  Vermerk auf ärztlichem Zeugnis  Beglaubigung von Fahrten:  kb)  innerhalb von 13 bis 15 Monaten (pro Seite)  kc)  Grundgebühr Fahrten 13 -15 Monate  Schifferdienstbuch ausstellen  Gesuch um Bewilligung zur Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Schiffsdokumente:
                            Bordbuch ausstellen  Bordbuchbescheinigung  Ölkontrollbuch ausstellen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Duplikate:
                            Verlustmeldung (ohne Ausstellen Duplikat)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt am 22. 11. 2016.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SG  955.400
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif  Duplikat (Patent, Streckenzeugnis, Schifferdienstbuch, Bordbuch, Radarpa  -  tent, Bescheinigung Hochrhein Ausstellung)  100.00  Duplikat (ADN-Sachkundebescheinigung, Bescheid zur Tauglichkeit, Öl  -  kontrollbuch, Parkkarten Ausstellung)  Duplikat (Bordbuchbescheinigung, ärztliches Zeugnis)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Patentprüfungskommission
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Anmeldegebühr:
                            Rheinpatente, Hochrheinpatente, Streckenzeugnisse und Radarpatente sowie  ADN-Bescheinigungen  130.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                2. Prüfungsgebühr:
                            Grosses, Kleines Rheinpatent (Erstpatent)  60.00 pro Fach  Grosses, Kleines Hochrheinpatent (Erstpatent)  60.00 pro Fach  Grosses, Kleines Hochrheinpatent (Zusatzpatent)  60.00 pro Fach  Grosses, Kleines Rheinpatent (Zusatzpatent)  60.00 pro Fach  Sportpatent Rhein Theorie  60.00 pro Fach  Sportpatent Hochrhein Theorie  60.00 pro Fach  Sportpatent Rhein / Hochrhein Praxis  200.00  Radarpatent Theorie  60.00 pro Fach  Radarpatent Praxis  200.00  Streckenzeugnis Rhein  120.00  Streckenerweiterung Rheinpatent  120.00  Kontrollgebühr Bescheinigung Hochrhein  ADN-Prüfung  Behördenpatent Hochrhein Theorie  60.00 pro Fach  Behördenpatent Hochrhein Praxis  200.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Nachprüfung:
                            Anmeldegebühr aller Nachprüfungen  Nachprüfung pro Fach (Theorie)  Nachprüfung Radarpatent / Behördenpatent / Sportpatent Praxis  200.00
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Schiffsuntersuchungskommission
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Untersuchungen:
                            Vorbereitungskosten:  aa)  pauschal pro Schiffsuntersuchung  150.00  ab)  falls Teiluntersuchung  100.00  Grundgebühr:  ba)  Schiffslänge bis 25 m  bb)  Schiffslänge über 25 m  200.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Schiffsatteste:
                            Schiffsattest / Zweitschrift des Schiffsattests (inkl. Formular)  300.00  vorläufiges Schiffsattest (inkl. Formular)  150.00  Verlängerung Schiffsattest mit vorhergehender Untersuchung  100.00  Einträge im Schiffsattest, pro Seite (Minimum 100.00)  Schlussbericht, pro Stunde (Minimum 100.00)  100.00  Bestätigung vom E-Plan / Dokument
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Zulassungszeugnis:
                            Zulassungszeugnis / vorläufiges Zulassungszeugnis (inkl. Formular)  150.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif  Verlängerung Gültigkeit Zulassungszeugnis  150.00  Eintrag Zulassungszeugnis
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Schiffsregister
                            1  Bescheinigung  500.00  Rheinschifffahrtszugehörigkeitsurkunde  Ausrüsterbescheinigung  Rechtsberatung pro Stunde  250.00  Aufwand für zusätzlich benötigte Abklärungen  nach Aufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Fahrgastschifffahrt
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Bewilligungen:
                            Bewilligung Kabinenschiffe Saison  300.00  Bewilligung Kabinenschiffe Messe  500.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Kabinenschiffe:
                            bis 24 Std. pro Fahrgastbett Ankunftstag (mind. 193.70)  3.80  ab 24 Std. pro Fahrgastbett (Liegetag)  2.28  Übernachtungszuschlag Hotelschiff pro Fahrgastbett und pro Anzahl An  -  kunfts- und Liegetag bei Messen und Veranstaltungen  2.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Tagesausflugsschiffe:
                            bis 4 Std. pauschal  190.00  bis 24 Std. pauschal  360.00  ab 24 Std. pro Stunde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Bezüge:
                            Strombezüge ab Land pro kWh  nach Stromtarif  Trinkwasser (Standrohr) pro m3  nach Trinkwassertarif  Entsorgung von häuslichem Abwasser  nach Abwassertarif
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Eichung von Binnenschiffen
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Personalaufwand, Untersuchung und Eichaufnahme:
                            Mo - Fr 07.00-12.00 und 13.30-17.00  Mo - Fr 04.30-07.00; 12.00-13.30 und 17.00-22.00  150.00  Sa 04.30-22.00  150.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Eichung:
                            Eichung und Nacheichung nach Art. 4 der Anlage zum Übereinkommen  über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966  600.00  Eichung und Nacheichung nach Art. 5 der Anlage zum Übereinkommen  über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966  300.00  erstmaliges Anbringen oder Ändern der Eichmarke  150.00  weiteres Anbringen oder Ändern der Eichmarke  Änderung einer Angabe in einem Eichschein  Mitteilung an ein anderes Schiffseichamt oder eine Zentralstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Eichdokumente:
                            Ausstellung eines Eichscheins, Ersatz- oder Doppeleichscheins  150.00  Verlängerung eines Eichscheins  100.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Bescheinigungen und Bewilligungen
                            1  Bescheinigung Einzug Borddokument  Bescheinigung Einbau / Funktion Fahrtenschreiber  Bescheinigung Einbau / Funktion Radaranlage / Wendeanzeiger  Bewilligung Sondertransport  150.00  Bewilligung für Fahrten mit Überlängen/ -breiten (Probefahrt)  150.00  Bescheinigung Anbringen Registerplakette inkl. Meldung an Schiffsregister  -  amt  150.00  Bewilligung für Veranstaltungen im Hafengebiet  150.00  Bewilligung für Veranstaltungen mit Liegen im Hafengebiet  150.00  Bewilligung zum Liegen im Hafengebiet  150.00  Benutzungsgebühr für nicht hafenlogistische Tätigkeiten pro m² pro Tag  1.10  Bewilligung Personentransport  150.00  Nachricht für die Binnenschifffahrt (inkl. Widerruf)  150.00  schifffahrtspolizeiliche Anordnung (inkl. Widerruf)  150.00  Ausnahmebewilligung nach ADN (bei Abklärungen)  300.00  Umladebewilligung nach ADN  300.00  Umladebewilligung flüssiger Güter nach ADN  150.00  Parkkarte Jahreskarte  120.00  Parkkarte Zweijahreskarte  200.00  Parkkarte Zweitkarte (ohne Wechselkennzeichen)  120.00  Parkkarte Zweitkarte (mit Wechselkennzeichen)  Parkkarte Monatskarte  Parkgebühren (Mo - Sa 06.00-24.00) bis max. 5 Stunden, pro Stunde  1.00  Parkgebühren (Mo - Sa 06.00-24.00) ab 6 Stunden, pro Stunde  1.50  Sonderaufwand für Bewilligungen  nach Aufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Allgemeine Dienstleistungen und diverse Gebühren
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Platzgeld:
                            Lager-, Werkstattschiffe, schwimmende Geräte (pro t oder m³ / Tag), ab 1.  Tag oder nach Überschreiten der Liegebewilligung  Kleinfahrzeuge pro Tag, ab 1. Tag, max. Liegedauer 14 Tage  alle übrigen gewerblich genutzten Schiffe (pro t oder m³ / Tag), nach Über  -  schreiten der maximalen Liegefrist von 14 Tagen  alle übrigen Schifftypen (pro t oder m³ / Tag (mind. 100.00)), ab 1. Tag  0.20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Allgemeine Dienstleistungen:
                            Einsatz Dienstauto und Material  aa)  pro km  1.00  Rapportkopien  nach Zeitaufwand  Grundtaxe Alarmorganisation  100.00  Rechnungsstellung (schriftlich)  amtlicher Eintrag  Versandkosten und Drucksachen  nach Aufwand  Aufwand für zusätzlich benötigte Abklärungen  nach Aufwand
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  Gemäss   interner   Auflistung.   Sie   kann   im   Internet   unter  http://www.portof.ch/de/schifffahrt-behoerde/gebuehrenabgaben.php?  navid=394547560598   eingesehen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schweizerische Rheinhäfen: Gebührentarif
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Fahrwegentschädigung (SRH und Externe):
                            Fahrpauschale innerhalb Hafengebiet und Hafen Weil am Rhein  ausserhalb, pro km  1.00  Wegpauschale Schiffsbauingenieur
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Entsorgungsgebühr Kabinenschiffe gemäss Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und An -
                            nahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 9. September 1996, Teil C:  Entsorgungsgebühr pro Fahrgastbett Ankunfts- und Liegetag  2.90
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Personalaufwand:
                            Nautischer Sachbearbeiter Mo - Fr 06.00-20.00  100.00  Einsatzleiter / SUK Mo - Fr 06.00-20.00  140.00  technischer Sachverständiger, pro Stunde  nach Honorarrechnung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Einsatz Schiffe
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Bilgenentöler-/ Ölwehrboot:
                            Einsatz inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde  600.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Arbeitsboote:
                            Einsatz inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde  300.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Schlepp-/ Schubboot:
                            Einsatz inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde  800.00  Schlepptarif inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde  800.00  Schiebetarif Basel-Birsfelden inkl. 2 Mann Besatzung, pro Stunde  1'500.00  Zusatzkosten bei Einsatz länger als 3 Std. (pauschal)  500.00
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11 Dienstleistungen Lotsen
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Mittlere Rheinbrücke Basel-UW Birsfelden (berg- und talwärts):
                            Schiffe bis 2'000 Tonnen: Grundtarif (pauschal)  Schiffe länger als 100 m oder grösser als 2'000 Tonnen: Grundtarif  100.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Basel-Rheinfelden (berg- und talwärts), Schiffe über 110 m bis 125 m:
                            Grundtarif  140.00  Schubverband: Grundtarif  200.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Basel-Augst (berg- und talwärts), alle Schiffe:
                            Grundtarif  256.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Birsfelden-Augst (berg- und talwärts), alle Schiffe:
                            Grundtarif  156.00
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Allgemeine Dienstleistungen der Lotsen:
                            Wartezeit  100.00  Der Gebührentarif ist zu publizieren. Er bedarf der Genehmigung durch die Regierungen der Vertrags  -  kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Er wird am 1. Januar 2017 wirksam. Auf den gleichen  Zeitpunkt wird der Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen vom 4.  Dezember  2008 aufgeho  -  ben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5