Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf
                            Regierungsratsbeschluss betreffend Natur-, Jagd- und  Vogelschutzreservat im Rutschgebiet unter der Fluh  (Parzelle 988 im Büchlihau), Gemeinde Füllinsdorf  Vom 16. Februar 1960 (Stand 16. Februar 1960)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Beschlüsse  der Bürgergemeindeversammlung vom 29. Januar 1960 und der Einwohnerge  -  meindeversammlung vom 2. Februar 1960, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das auf dem Plan 1 : 2000 vom 31. Juli 1959 als Reservat eingezeichnete  Gebiet von rund 130 Aren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   Unter der Fluh (von Parzelle 988 Büchlihau) wird  als Wildschon- und Vogelschutzgebiet erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In diesem Gebiet darf nicht gejagt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Reservatsgrenzen sind durch Eichen- oder Akazienpfähle, die mindes  -  tens einen Meter über den Boden ragen, mit einer entsprechenden Anschrift  genau zu markieren (Reservat-Jagdverbot).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Der Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Das Gebiet ist gemäss den Beschlüssen der Bürgergemeindeversammlung vom 29. November 1965 und der Einwohner  -  gemeindeversammlung vom 17. Dezember 1965 auf rund die dreifache Fläche erweitert und dieser Erweiterung vom Re  -  gierungsrat am 22. März 1966 zugestimmt worden.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 21.624
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum  Beschlussdatum  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.02.1960  16.02.1960  Erlass  Erstfassung  GS 21.624  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 21.624
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschlussdatum  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  16.02.1960  16.02.1960  Erstfassung  GS 21.624  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 21.624