Regierungsratsverordnung über einführende Massnahmen über die Raumplanung
                            Regierungsratsverordnung über einführende  Massnahmen über die Raumplanung  Vom 18. Dezember 1979 (Stand 1. Januar 1980)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Artikel  36  Ab  -  satz  2 des Bundesgesetzes vom 22.  Juni 1979
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   über die Raumplanung (RPG),  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für den Landschaftsschutz und zur Erhaltung von Erholungsräumen werden  die provisorischen Schutzgebiete B und C gemäss der Verordnung vom 6. Fe  -  bruar  1973
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )    betreffend   den  Vollzug  des Bundesbeschlusses  über  dringliche  Massnahmen auf dem Gebiete der Raumplanung in den Gemeinden Augst,  Bottmingen, Ettingen, Oberdorf (Breiten) und Schönenbuch als Planungszonen  gemäss Artikel  27 RPG bezeichnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Diese Planungszonen sind in den Plänen enthalten, welche mit der Verord  -  nung betreffend den Vollzug des Bundesbeschlusses über dringliche Massnah  -  men auf dem Gebiete der Raumplanung erstellt worden sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur Erhaltung wertvoller Ortsbilder werden in den rechtskräftigen Kernzonen  und dort, wo keine Kernzonen ausgeschieden wurden, in Gebieten mit Kernzo  -  nencharakter der ganze oder teilweise Abbruch, wesentliche Veränderungen  sowie Restaurierung von Bauten der Bewilligungspflicht unterstellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Verfahren richtet sich nach den für die Erteilung einer Baubewilligung  geltenden Bestimmungen des Baugesetzes vom 15. Juni 1967
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SR 700
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Früher SGS 414.a; Nummer formlos geändert am 1. Oktober 2014.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  GS 25.65, SGS 414
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  GS 23.607, SGS 400  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 27.272
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum  Beschlussdatum  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.12.1979  01.01.1980  Erlass  Erstfassung  GS 27.272  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 27.272
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschlussdatum  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  18.12.1979  01.01.1980  Erstfassung  GS 27.272  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 27.272