Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
                            Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen  Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung  von Geldspielen  Vom 27. August 2020  Der Grosse Rat de  s Kantons Graubünden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ,  gestützt auf Art. 31 Ab  s. 1 der Kantonsverfassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ,  nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 7. Januar 2020
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der Kanton Graubünden tritt der Interk  antonalen Vereinbarung betreffend die  gemeinsame Durchführung von Gels  pielen vom 20. Mai 2019 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Die Regierung wird ermächtigt, den Be  itritt zur Interkantonalen Vereinbarung  betreffend die gemeinsame Durchf  ührung von Geldspielen vom 20. Mai 2019  gegenüber der Generalversammlung  der Swisslos zu erklären
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            3.  Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlu  sses unterliegen dem fakultativen Referen-  dum  5  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GRP 2020/2021, 80
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   BR 110.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            4   Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020  hat die Regierung de  n Beitritt erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5   Die Referendumsfrist ist am 8. Dezember 2020 unbenutzt abgelaufen.