Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen
                            Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des  Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen  vom 16. August 1988 (Stand 1. Januar 1989)  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  beschliessen:  1  (I.)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Grundgehälter und das 13.  -  dentlichen Professoren sowie der vollamtlichen Dozenten nach der Gehaltsord  -  nung für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen  für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   (Stand 31. Dezember 1988) werden auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Januar 1989 um 1 Prozent erhöht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die nach Ziff.  1 erhöhten Höchstansätze der Gehaltsklassen der Gehaltsordnung  für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   werden auf 1.  Januar 1989 um 1,5 Prozent  erhöht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die nach Ziff.  2 erhöhten Höchstansätze der Gehaltsklassen der Gehaltsordnung  für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften  4    werden auf 1.  Januar 1990 um 1 Prozent  erhöht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Vom Grossen Rat genehmigt am 30. November 1988; in Vollzug ab 1. Januar 1989.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  sGS  217.31  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  sGS  217.31  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  sGS  217.31  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (II.)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss wird nach Genehmigung des Grossen Rates ab 1.  Januar 1989  angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  23–71  16.08.1988  01.01.1989  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.08.1988  01.01.1989  Erlass  Grunderlass  23–71