Ausführungsreglement betreffend die Verwendung der vom PKWAL-Fonds finanzierten Rückstellung
                            Ausführungsreglement betreffend die  Verwendung der vom PKWAL-Fonds  finanzierten Rückstellung  vom 27.11.2019 (Stand 01.01.2020)  Det Staatsrat des Kantons Wallis  eingesehen Artikel 57 Absatz 2 der Kantonsverfassung;  eingesehen Artikel 22c des Gesetzes über die Geschäftsführung und den  Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle vom 24. Juni 1980 (FHG);  auf Antrag des für die Finanzen zuständigen Departements,  beschliesst
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Zweck
                            1  Dieses Reglement enthält die Ausführungsbestimmungen für die Verwen  -  dung der Rückstellung, die zur Deckung der Finanzierung der Strukturre  -  form nach dem Gesetz über die Pensionskasse des Kantons Wallis PKWAL  dient, sowie für die Deckung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit  der Garantie, die der Staat Wallis der PKWAL für die geschlossene Pensi  -  onskasse (GPK) gewährt hat.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Verwendung der Rückstellung
                            1  Die vom PKWAL-Fonds finanzierte Rückstellung wird für Kapitaleinlagen  zur Erfüllung der kantonalen Verpflichtungen verwendet. Die Kapitaleinla  -  gen werden vom Staatsrat beschlossen und dürfen durch Schuldanerken  -  nungen und/oder Geldleistungen erfolgen.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27.11.2019  01.01.2020  Erlass  Erstfassung  RO/AGS 2019-108
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  27.11.2019  01.01.2020  Erstfassung  RO/AGS 2019-108