Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Festlegung der Selbstbehalte für die Verbilligung der Prämien de... (542.115)

CH - GR Graubünden

Verordnung über die Festlegung der Selbstbehalte für die Verbilligung der Prämien de... (542.115)

Verordnung über die Festlegung der Selbstbehalte für die Verbilligung der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Gestützt auf Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung
1 vom Grossen Rat erlassen am 27. November 2002
2
Art.
3 Die für die Verbilligung der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung massgebenden Selbstbehalte werden wie folgt festgelegt: bis und mit anrechenbarem Einkommen von 10 000 Franken Selbstbehalt 5,0 Prozent; bis und mit anrechenbarem Einkommen von 20 000 Franken Selbstbehalt 6,5 Prozent; bis und mit anrechenbarem Einkommen von 30 000 Franken Selbstbehalt 8,0 Prozent; bis und mit anrechenbarem Einkommen von 40 000 Franken Selbstbehalt 9,0 Prozent; bis und mit anrechenbarem Einkommen von 50 000 Franken Selbstbehalt 10,0 Prozent; bis und mit anrechenbarem Einkommen von 60 000 Franken Selbstbehalt 11,0 Prozent. mit anrechenbarem Einkommen von über 60 000 Franken Selbstbehalt 12,0 Prozent.

Art. In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Endnoten
542.100 Kraft
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht