Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
                            Regierungsratsbeschluss über die Erhöhung der Gehälter des  Lehrkörpers der Hochschule St.Gallen für Wirtschafts- und  Sozialwissenschaften  vom 9. August 1983 (Stand 1. Januar 1984)  Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen  beschliessen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Grundgehälter und das 13.  -  dentlichen Professoren sowie der vollamtlichen Dozenten gemäss Gehaltsordnung  für den Lehrkörper und das Verwaltungspersonal der Hochschule St.Gallen für  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften  2    (Stand: 31.  Dezember 1983) werden um  zwei Prozent erhöht. Zusätzlich wird das Jahresgehalt um Fr.  800.– erhöht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die   prozentuale   Erhöhung   von   Grundgehalt   und   13.  Monatsgehalt   wird   auf  Fr.  2429.– begrenzt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss wird nach Genehmigung des Grossen Rates ab 1.  Januar 1984  angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Vom Grossen Rat genehmigt am 19. Oktober 1983; in Vollzug ab 1. Januar 1984.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  sGS  217.31  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  18–103  09.08.1983  01.01.1984  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09.08.1983  01.01.1984  Erlass  Grunderlass  18–103