Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals St.Gallen
                            über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals  über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des Bürgerspitals  St.Gallen  St.Gallen  vom 22. Januar 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 17. April 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Kenntnis  genommen und  erlässt  in Anwendung von Art.  18   und Art.  22   Abs. 1 des Gesundheitsgesetzes vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            28. Juni 1979
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  als Beschluss:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Der Kanton richtet der Ortsbürgergemeinde  St.Gallen einen Globalkredit  zur Finanzierung des Betriebs der Geriatrischen  Klinik des Bürgerspitals  St.Gallen aus.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Mit dem Globalkredit wird der von der Bundesgesetzgebung über die  Krankenversicherung und den übrigen Sozialversicherungen vorausgesetzte  Anteil der öffentlichen Hand gedeckt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Regierung schliesst mit der Ortsbürgergemeinde  St.Gallen eine  Vereinbarung über die Leistung der Geriatrischen Klinik  des Bürgerspitals  St.Gallen und deren Finanzierung ab.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen  übt die Finanzaufsicht über die  Geriatrische Klinik des Bürgerspitals  St.Gallen aus.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn  dieses Erlasses.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.  5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Dieser Erlass untersteht dem fakultativen  Finanzreferendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Die Präsidentin des Kantonsrates:  Marie-Theres Huser  Der Staatssekretär:  lic. iur. Martin Gehrer  Die Regierung des Kantons St.Gallen  erklärt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Der Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung der Geriatrischen Klinik des  Bürgerspitals St.Gallen wurde am 22. Januar 2008 rechtsgültig, nachdem  innerhalb der Referendumsfrist vom 11. Dezember 2007 bis 21. Januar 2008  kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Der Erlass wird ab 1. Januar 2008 angewendet.  St.Gallen, 22. Januar 2008  Die Präsidentin der Regierung:  lic. phil. Kathrin Hilber  Der Staatssekretär:  lic. iur. Martin Gehrer