Kantonsratsbeschluss über Erwerb und Erweiterung der Sporthallen für die Kantonsschule Sargans sowie das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland
                            Kantonsratsbeschluss  über Erwerb und Erweiterung der Sporthallen für die  Kantonsschule Sargans sowie das Berufs- und  Weiterbildungszentrum Sarganserland  vom 22. Januar 2008 (Stand 22. Januar 2008)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 2.  Mai 2007  1   Kenntnis genommen und  beschliesst:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für Erwerb und Erweiterung der Sporthallen für die Kantonsschule Sargans so  -  wie  das  Berufs-  und   Weiterbildungszentrum   Sarganserland  wird   ein   Kredit   von  Fr.  14  800  000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Wenn die Kosten für den Neubau einer Vierfachsporthalle über dem gewährten  Kredit liegen, wird die Regierung ermächtigt, die Sanierung der Dreifachsporthalle  mit Anbau einer Einfachsporthalle zu realisieren.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert  zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kantonsrat gewährt Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentli  -  che,  nicht  vorhersehbare  Umstände  zurückgehen,  abschliessend.  Mehrkosten  in  -  folge ausgewiesener Teuerung bedürfen keines Nachtragskredits.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2007, 1675 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 27. November 2007; nach unbenützter Referendumsfrist rechts  -  gültig geworden am 22. Januar 2008; in Vollzug ab 22. Januar 2008.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            3  Art.  7  RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  43–54  22.01.2008  22.01.2008  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22.01.2008  22.01.2008  Erlass  Grunderlass  43–54