Kantonsratsbeschluss über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg
                            Kantonsratsbeschluss  über eine Übergangsfinanzierung für die Spitalregion  Fürstenland Toggenburg  vom 19. November 2019 (Stand 19. November 2019)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 13.  August 2019  1   Kenntnis genommen  und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen gewährt der Spitalregion Fürstenland Toggenburg für die  Finanzierung des Spitalbetriebs in den Jahren 2019 und 2020 ein Darlehen von  Fr.  9'700'000.–.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr.  9'700'000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die ausgerichteten Darlehenstranchen werden im entsprechenden Auszahlungs  -  jahr jeweils vollumfänglich wertberichtigt.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, mit der Spitalregion Fürstenland Toggenburg die  Staffelung der Auszahlung des Darlehens sowie die weiteren Einzelheiten des Dar  -  lehensvertrags zu vereinbaren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2019-00.007.377.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom  Kantonsrat erlassen  am  18.  September   2019;   nach  unbenützter   Referendumsfrist  rechtsgültig geworden am 19.  November 2019; in Vollzug ab 19.  November 2019.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Spitalregion Fürstenland Toggenburg zahlt das Darlehen ab dem Jahr 2025  innert 10 Jahren zurück.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sie entrichtet auf dem rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der Zinssatz entspricht den Konditionen des Kantons zur Mittelbeschaffung auf  dem Kapitalmarkt zuzüglich 0,25 Prozent. Eine Negativverzinsung ist ausgeschlos  -  sen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2019-082  19.11.2019  19.11.2019  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19.11.2019  19.11.2019  Erlass  Grunderlass  2019-082