Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule in Heerbrugg
                            Kantonsratsbeschluss  über Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule in  Heerbrugg  vom 27. September 2009 (Stand 28. September 2009)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 13.  Januar 2009  1    Kenntnis genommen  und  beschliesst:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Projekt und Kostenvoranschlag von Fr.  65  034  000.– für Sanierung und Erweite  -  rung der Kantonsschule in Heerbrugg werden genehmigt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zur   Deckung   der   Kosten   wird   ein   Kredit   von   Fr.  65  034  000.–,   davon  Fr.  52  714  000.– wertvermehrende Aufwendungen, gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2010 innert  zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorher  -  sehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2009, 199 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 3. Juni 2009; in der Volksabstimmung angenommen worden  und rechtsgültig geworden am 27. September 2009; in Vollzug ab 28. September 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderun  -  gen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektoni  -  schen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich  umgestaltet wird.  Ziff.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.  3  Die Regierung des Kantons St.Gallen  erklärt:  4  Der Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule in  Heerbrugg  5    ist in der Volksabstimmung vom 27.  September 2009 mit 85'400 Ja-  gegen 32'755 Nein-Stimmen angenommen worden  6   und demnach am 27.  Septem  -  ber 2009 rechtsgültig geworden.  Der Erlass wird ab 28.  September 2009 angewendet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Art.  6  RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Siehe ABl 2009, 3165.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Abstimmungsvorlage siehe ABl 2009, 2476 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Abstimmungsergebnis siehe ABl 2009, 2775 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  44–104  27.09.2009  28.09.2009  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27.09.2009  28.09.2009  Erlass  Grunderlass  44–104