Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiun... (811.725)
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiun... (811.725)
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Wallis und St.Gallen über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 15. August 1978 (Stand 1. Januar 1978) Der Regierungsrat des Kantons Wallis und der Regierungsrat des Kantons St.Gallen vereinbaren: 1 Ziff. 1
1 Vermögenszuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkun - gen zugunsten nachstehender Empfänger im andern Kanton werden gegenseitig von jeder Erbschafts- und Schenkungssteuer des Staates und der Gemeinden be - freit: a) der Staat und seine Anstalten, b) die Gemeinden und ihre Anstalten, c) der katholische und der evangelische Konfessionsteil bzw. die staatlich aner - kannten Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden, d) juristische Personen mit öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken, wenn diese in einem der vertragschliessenden Kantone oder im all - gemeinen schweizerischen Interesse erfüllt werden. Ziff. 2
1 Diese Vereinbarung wird mit beidseitiger Unterzeichnung rechtsgültig. Sie wird rückwirkend ab 1. Januar 1978 angewendet. Ziff. 3
1 Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
1 In Vollzug ab 1. Januar 1978.
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 13–51 15.08.1978 01.01.1978 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
15.08.1978 01.01.1978 Erlass Grunderlass 13–51