Entscheid betreffend den Schutz der Hügel von Gerunden, Plantzette, Alt-Siders und Rawyre
                            Entscheid  betreffend den Schutz der Hügel von  Gerunden, Plantzette, Alt-Siders und Rawyre  vom 07.04.1959 (Stand 07.04.1959)  Der Staatsrat des Kantons Wallis  erwägend die Gefahr, die die Hügel von Gerunden, Plantzette, Alt-Siders  und Rawyre durch das Abholzen und die Ausbeutung von Kies bedrohen;  um zu vermeiden, dass das schöne Landschaftsbild von Siders einer nicht  wieder gutzumachenden Verunstaltung anheimfällt;  eingesehen den Artikel 186 Absatz 1 des kantonalen Einführungsgesetzes  zum ZGB;  eingesehen die Verordnung betreffend den Schutz des Landschafts- und  Dorfbildes vom 28. April 1944;  auf Antrag des Erziehungs- und des Baudepartementes,  entscheidet:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Alles Abholzen, alle Kiesausbeutung, sowie sämtliche Arbeiten, wodurch  die Form des Bodens der Hügel von Gerunden, Plantzette, Alt-Siders und  Rawyre eine wesentliche Änderung erfährt, sind ohne eine vorgängige Be  -  willigung durch die kantonale Baukommission verboten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zuwiderhandlungen gegen diesen Beschluss werden mit Busse von 10 bis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3'000 Franken bestraft. Die Busse wird durch das Baudepartement auf Vor  -  schlag der kantonalen Baukommission ausgesprochen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Gegen Bussenverfügungen kann innert zehn Tagen nach deren Anzeige  Rekurs an den Staatsrat eingereicht werden.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Bei Zuwiderhandlungen kann das Baudepartement die Arbeit einstellen  lassen und auf Kosten der Zuwiderhandelnden die Aufforstung der abge  -  holzten Parzelle anordnen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Rekurs an den Staatsrat binnen zehn Tagen nach Anzeige des Ent  -  scheides bleibt vorbehalten. Er hat keine aufschiebende Wirkung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Staatsratsbeschluss betreffend den Schutz der Hügel von Gerunden,  Plantzette und Alt-Siders vom 12. Juni 1945 ist aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Entscheid tritt sofort in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            07.04.1959  07.04.1959  Erlass  Erstfassung  RO/AGS 1959 f 53 | d
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  07.04.1959  07.04.1959  Erstfassung  RO/AGS 1959 f 53 | d
                        
                        
                    
                    
                    
                
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