Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen betreffend die Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer
                            Vereinbarung  zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und  dem Regierungsrat des Kantons St.Gallen betreffend die  Erbschafts-, Vermächtnis- und Schenkungssteuer  vom 5. Dezember 1960 (Stand 5. Dezember 1960)  Der   Regierungsrat   des   Kantons   Basel-Landschaft   und   der   Regierungsrat   des  Kantons St.Gallen  vereinbaren  gestützt auf §§ 6 Abs. 2 und 38 des basellandschaftlichen Gesetzes über die Erb  -  schafts-   und   Schenkungssteuer   vom   16.   Februar   1920   und   gestützt   auf   Art.   2  Abs.  1  lit.  d   des   st.gallischen   Gesetzes   über   die   Erbschafts-,   Vermächtnis-   und  Schenkungssteuer vom 19. Juni 1911  was folgt:  1  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und St.Gallen erklären, gegensei  -  tig Zuwendungen an gemeinnützige und wohltätige Zwecke von der Erbschafts-,  Vermächtnis- und Schenkungssteuer zu befreien, gleichgültig, ob die genannten  Zwecke im Kanton St.Gallen oder Basel-Landschaft erfüllt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die beiden Regierungen sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist  von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  nGS 1, 431. In Vollzug ab 5. Dezember 1960.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  1, 431  05.12.1960  05.12.1960  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            05.12.1960  05.12.1960  Erlass  Grunderlass  1, 431