Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit für die Überdeckung der Stadtautobahn in St.Gallen (Erweiterung Olma Messen St.Gallen)
                            Kantonsratsbeschluss  über einen Sonderkredit für die Überdeckung der Stadtautobahn  in St.Gallen (Erweiterung Olma Messen St.Gallen)  vom 24. April 2018 (Stand 24. April 2018)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 15. August 2017  1   Kenntnis genommen  und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für die Überdeckung der Stadtautobahn im Zusammenhang mit dem Neubau  der Halle 1 der Olma Messen St.Gallen wird unter Vorbehalt der Realisierung des  Vorhabens ein Kredit von höchstens Fr.  12'000'000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem zweiten Jahr nach  Rechtsgültigkeit dieses Erlasses innert zehn Jahren abgeschrieben.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung regelt die Modalitäten des Investitionsbeitrags mit der Bauherr  -  schaft durch Vereinbarung.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass wird unter der Voraussetzung rechtsgültig, dass die politische  Gemeinde St.Gallen einen Kredit von Fr.  18'000'000.– für die Überdeckung der  Stadtautobahn gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2017, 2896 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 20.  Februar 2018; nach unbenützter Referendumsfrist rechts  -  gültig geworden am 24.  April 2018; in Vollzug ab 24.  April 2018.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2018-049  24.04.2018  24.04.2018  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24.04.2018  24.04.2018  Erlass  Grunderlass  2018-049