Dekret über die Festsetzung der Eckwerte für die Besteuerung von selbst bewohntem Eigentum
                            1  Dekret  über die Festsetzung der Eckwerte für die  Besteuerung von selbst bewohntem Eigentum  Vom 24. November 1998  Der Grosse Rat des Kantons Aargau,  gestützt auf § 22 Abs. 2 und § 52 Abs.   2 des Steuergesetzes (Gesetz über  die  Steuern  auf  Einkommen,  Vermöge  n,  Grundstückgewinnen,  Erbschaf-  ten und Schenkungen) vom 13. Dezember 1983   1)  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1    bewohnten  Liegenschaften  (ohne  Zweitwohnungen) des Privatvermögens  dürfen gegenüber den Werten der  Veranlagungsperiode   1997/98   im   Durc  hschnitt   höchstens   wie   folgt  verändert werden:  a)    Eigenmietwert  – 5 %  b)    Vermögenssteuerwert  94    %
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    die  Anpassungen  eingeschlossen,  die  auf bisher nicht berücksichtigte Investitionen zurückzuführen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Die  Erhöhung  der  Vermögenssteuerwerte  der  selbst  bewohnten  Liegen-  schaften  wird  für  die  Steuerjahre  1999  und  2000  halbiert.  Ab  Steuerjahr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2001 gelten die Werte gemä  ss § 1 uneingeschränkt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            Dieses  Dekret  ist  in  der  Gesetze  ssammlung  zu  publizieren.  Es  tritt  am
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Januar 1999 in Kraft.
                            1)  SAR 651.100