Dekret über die Kosten des Einigungsamtes
                            Dekret  über die Kosten des Einigungsamtes  Vom 22. November 1944 (Stand 1. Januar 1945)  Der Grosse Rat des Kantons Aargau,  gestützt auf § 13 des Gesetzes über   die Einigungsämter vom 8. März 1944  1 )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1    Für  die  Teilnahme  an  den  Verhandlunge  n  des  kantonalen  Einigungsamtes  werden  folgende Entschädigungen ausgerichtet:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. an die Zeugen Fr. 3.– bis 5.–,
2. an die Sachverständigen für die Teilnahme an einer
                            Verhandlung bzw. für die Erstattung eines Gutachtens  Fr. 5.– bis 30.–.  Beim   Vorliegen   besonderer   Umstände     kann   das   Einigungsamt   eine   höhere  Entschädigung  zusprechen.  Ausserdem  werd  en  die  Reisespesen  vergütet  (Billett
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Klasse).
                            2   Für die Entschädigung des Obmannes, de  s Aktuars und der übrigen Mitglieder des  Einigungsamtes ist das Tagg  elderdekret massgebend.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)     SAR  961.700
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1    Dieses  Dekret  tritt  am  1.  Januar  1945  in  Kraft.  Es  ist  in  die  Gesetzessammlung  aufzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Die  Verordnung  betreffend  das  kantonale    Einigungsamt  vom  18.  Juni  1923  wird  auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.  Aarau, den 22. November 1944  Präsident des Grossen Rates  H  ANS  R  EY  Staatsschreiber  D  R
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .  H  EUBERGER