Dekret über die Massnahmen 1994 zur Sanierung des kantonalen Finanzhaushalts
                            1  Dekret  über die Massnahmen 1994 zur Sanierung  des kantonalen Finanzhaushalts  Vom 29. November 1994  Der Grosse Rat des Kantons Aargau,  gestützt auf § 116 Abs.  3 der Kantonsverfassung,  beschliesst:  I.  Die nachfolgenden Dekrete werden wie folgt geändert:
                        
                        
                    
                    
                    
                1.
                            Dekret über die Organisation der kantonalen  Lehrerbildung vom 19. Dezember 1972  1)  Text im betreffenden Erlass eingefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.
                            Dekret über die Organisation des Kantonalen Seminars  Brugg für Lehrkräfte an Arbeitsschulen,  Hauswirtschaftsschulen und Kindergärten vom 8. März
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1977  2)  Text im betreffenden Erlass eingefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                3.
                            Dekret über die Grundbuchgebühren vom 7. Mai 1980  3)  Text im betreffenden Erlass eingefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                4.
                            Gebührendekret zum Gesetz über die Nutzung der  öffentlichen Gewässer vom 15. Mai 1990  4)  Text im betreffenden Erlass eingefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                5.
                            Dekret über die Geschäftsführung des Grossen Rates  (Geschäftsordnung [GO]) vom 4. Juni 1991  5)  Text im betreffenden Erlass eingefügt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SAR 425.110
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SAR 425.710
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  SAR 725.110
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  SAR 753.250
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  SAR 152.210
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  II.  Dieses Dekret ist in der Gesetzessa  mmlung zu publizieren. Es tritt auf den
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Januar 1995 in Kraft. Abweiche nd davon tritt die Änderung des Gebüh-
                            rendekrets  zum  Gesetz  über  die  Nutz  fer I./4.) auf den 1. Januar 1996 in Kraft.