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Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts (155.510)

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Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts (155.510)

Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts

1 Dekret über die Besoldung der Mitglieder des Obergerichts Vom 20. November 1990 Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf § 82 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung, beschliesst:

§ 1

1 Fr. 160'000.–.
2

§ 2

Die Oberrichter beziehen auf die Jahresgrundbesoldung die gleichen Teuerungszulagen wie das Staatspers onal. Im Übrige n gelten sinngemäss die Bestimmungen des Dekretes übe r das Dienstverhältnis und die Besoldung der Staatsbeamten 1) (ausgenommen die §§ 14 und 22).

§ 3

1 ssammlung zu publizieren. Es tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
2 Mitglieder des Obergerichts vom

9. Dezember 1986

2) ist aufgehoben.
1) SAR 161.110
2) AGS Bd. 12 S. 135
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