Monitoring Gesetzessammlung

Leistung der Amtseide (2.2235)

CH - UR

Leistung der Amtseide (2.2235)

Leistung der Amtseide

Leistung der Amtseide (LGB vom 2. Mai 1869 1 ; Stand am 2. Mai 1869) Die Landsgemeinde des Kantons Uri, beschliesst: Alle durch das Gesetz geforderten Amtseide sind durch die betreffenden Beamten während der jedesmaligen Amtsdauer nur einmal zu leisten.
1 in Kraft getreten mit Annahme an der Landsgemeinde vom 2. Mai 1869 (AB vom
6. Mai 1869) 1
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht