Ausführungsbestimmungen zum Musterreglement über den Finanzhaushalt der Einwohnergem... (610.611)
Ausführungsbestimmungen zum Musterreglement über den Finanzhaushalt der Einwohnergem... (610.611)
Ausführungsbestimmungen zum Musterreglement über den Finanzhaushalt der Einwohnergemeinden
zum Musterreglement über den Finanzhaushalt der Einwohnergemeinden vom 6. April 2004 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden gestützt auf Artikel 6 der kantonalen Finanzausgleichsverordnung vom
15. Oktober 1993 2 , beschliesst:
Art. 1
Musterreglement Es wird ein Musterreglement über den Finanzhaushalt der Gemeinden gemäss Anhang 3 erlassen.
Art. 2
Verbindliche Bestimmungen Die Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 sowie Art. 13, 38 bis 43, 51, 52, 55, 58 und
59 des Musterreglements sind für die Gemeinden verbindlich.
Art. 3
Übergangsbestimmung Einwohnergemeinden, die einen Bilanzfehlbetrag aufweisen, können mit der Anpassung der Abschreibungssätze gemäss Art. 41 des Musterreglements zuwarten, bis der Bilanzfehlbetrag vollständig getilgt ist.
Art. 4
Inkrafttreten Diese Ausführungsbestimmungen samt Anhang Musterreglement treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
1 ABl 2004, 437/538
2 GDB 630.11
3 Anhang veröffentlicht in GDB 610.612