Monitoring Gesetzessammlung

Ausführungsbestimmungen über die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbere... (760.211)

CH - OW

Ausführungsbestimmungen über die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbere... (760.211)

Ausführungsbestimmungen über die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbereitende Handlungen im Enteignungsverfahren

über die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbereitende Handlungen im Enteignungsverfahren vom 13. September 2005 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel 15 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 2 , gestützt auf Artikel 75 Ziffer 1 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 3 , beschliesst:

Art. 1

Zuständigkeit Die Schätzungskommission in Enteignungssachen ist zuständig für die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbereitende Handlungen im Sinne von Art. 15 des Bundesgesetzes über die Enteignung 4 .

Art. 2

Inkrafttreten Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Oktober 2005 in Kraft.
1 ABl 2005, 1145
2 SR 711
3 GDB 101
4 SR 711
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