Verordnung über die Aussen- und Strassenreklame (Anhang: Gebührentarif für Gemeinden)
                            Reklameverordnung  Anhang  Stand: 1. Januar 2016   17  Gebührentarif für Gemeinden  Die Behandlungsgebühr der   Gemeinden für Reklamegesuche beträgt:  1.     bei einem Entscheid  , ohne dass ein Au-  genschein durchgeführt werden muss  Fr. 20.-  bis  2.     bei einem Entsche  id, der einen Augen-  schein erforderlich macht  Fr. 50.-  bis