Landsgemeindebeschluss über das Bürgerrecht der Alten Landleute von Unterwalden
                            Landsgemeindebeschluss  über das Bürgerrecht der Alten Landleute von  Unterwalden  vom 29. April 1787 (Stand 29. April 1787)
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 1 Solchem nach ist in Bezug auf die Jahresbestimmung, welche als alte Landleüte folglich zu Ob- und Unter dem Kernwald als Landleüte gehal -
                            ten werden sollen, die Frage entstanden, welches zwischen dem 1558er  und 1589 Jahr vestgesetzt werden solle: als haben in Betracht der so  wichtig als gründlichen Ursachen und der schon laut Abscheid am Ge  -  stad zu Altnacht für das 1563ger Jahr inclusive angebrachten Beweg  -  gründen das gemelte 1563ger Jahr inclusive einhellig bestimmt - dahero  einzig die vor diesem bis auf besagtes Jahr als Landleüt angenomme  -  nen Geschlechtern abstammende als wahre Landleüte des gemeinsa  -  men Standes angesehen und wechselweise an beiden Orten als solche  geduldet werden sollten.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle  29.04.1787  29.04.1787  Erlass  Erstfassung  Staatsarchiv Nidwalden, Landsgemeindeprotokol  -  le B 189  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  29.04.1787  29.04.1787  Erstfassung  Staatsarchiv Nidwalden, Landsgemeindeprotokol  -  le B 189  3