Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Ak... (742.13)
Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Ak... (742.13)
Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege
Landratsbeschluss über die Festsetzung des kantonalen Anteils an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege vom 27. März 2013 (Stand 1. Januar 2013) Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 4 Ziff. 3 des Einführungsgesetzes vom 25. Oktober 2006 zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Krankenversi - cherungsgesetz, kKVG) 1 ) , beschliesst: Ziff. 1 1 Der kantonale Anteil an die Abgeltung der Akut- und Übergangspflege wird auf 55 Prozent festgesetzt. Ziff. 2 1 Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Ziff. 3 1 Gegen diesen Beschluss kann binnen 20 Tagen nach erfolgter Veröf - fentlichung beim Verfassungsgericht Beschwerde erhoben werden. 1) NG 742.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 27.03.2013 01.01.2013 Erlass Erstfassung A 2013, 516 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 27.03.2013 01.01.2013 Erstfassung A 2013, 516 3