Regierungsratsbeschluss über die Abgrenzung der Patentkreise auf dem nidwaldnerischen Gebiet des Vierwaldstättersees
                            Regierungsratsbeschluss  über die Abgrenzung der Patentkreise auf dem  nidwaldnerischen Gebiet des Vierwaldstättersees  vom 22. September 1969 (Stand 1. November 1969)  Der Regierungsrat,  gestützt auf Art. 65 Abs. 2 Ziff. 1 der Kantonsverfassung, in Ausführung  von Art. 5 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung betref  -  fend die Fischerei  1  )  ,  beschliesst:  Ziff.  1  1  Aus dem nidwaldnerischen Gebiet des Vierwaldstättersees werden für  die Berufs- und Sportfischer zwei Patentkreise gebildet  Ziff.  2  1  Die beiden Patentkreise werden wie folgt abgegrenzt:  1.  Patentkreis des äusseren Sees: von der Fischereigrenze zwi  -  schen Nidwalden und Obwalden im Alpnachersee bis zur Linie  Wispelen / Unternas nach Horlaui / Riedsort;  2.  Patentkreis des inneren Sees: von der Linie Wispelen / Unternas  nach Horlaui / Riedsort bis zur Kantonsgrenze zwischen Nidwal  -  den und Uri.  Ziff.  3  1  Dieser Beschluss tritt am 1.  November 1969 in Kraft.  1)  NG 842.1  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle  22.09.1969  01.11.1969  Erlass  Erstfassung  A 1969, 977  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  22.09.1969  01.11.1969  Erstfassung  A 1969, 977  3