VERORDNUNG über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung
                            VERORDNUNG  über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversiche  -  rung  (vom 21.  September  1983  1  ; Stand am 17.  Februar  2009)  Der Landrat des Kantons Uri,  gestützt auf die Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung  2   und
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 59 Buchstabe e Kantonsverfassung
                            3  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Änderung bisherigen Rechts
                            1  Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert:  ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts
                            Die Verordnung über die Unfallversicherung und die Unfallverhütung in der  Landwirtschaft vom 12.  Dezember 1955 wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3 Inkrafttreten
                            1  Diese Verordnung unterliegt dem fakultativen Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sie tritt am 1.  Januar 1984 in Kraft.  Im Namen des Landrates  Der Präsident: Rudolf Schenk  Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   AB vom 28.  September  1983
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SR 832.20832.201
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   RB 1.1101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   Die Änderungen wurden in die entsprechenden Erlasse eingefügt.  1