Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden
                            betreffend Genehmigung der Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden vom 29. Februar 1996 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der Vereinbarung über ein gemeinsames Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone    Obwalden    und    Nidwalden    vom    15.    Januar    1996 3 wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der  Regierungsrat  wird  mit  dem  Vollzug  beauftragt  und  ermächtigt,  die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 LB XXIV, 5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 LB XIII, 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LB XXIV, 1