Landsgemeindebeschluss über eine Beteiligung an der Finanzierung des Werftneubaus der Schiffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees
                            OGS 1978, 14 Landsgemeindebeschluss über eine Beteiligung an der Finanzierung des Werftneubaus der Schiffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees vom 24. April 1977 1 Die Landsgemeinde des Kantons Obwalden, gestützt  auf  Artikel 35  Absatz 2  und  3  sowie  Artikel 61  Ziffer 3  der Kantons verfassung  vom  19. Mai  1968 2 und  Artikel 60  und  95  Absatz 1 des eidgenös sischen Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 3 , nach Kenntnisnahme der Botschaft des Regierungsrates, auf Antrag des Kantonsrates, beschliesst: 1.  Der   Kanton   Obwalden   beteiligt   sich   an   der   Finanzierung   des Werftneubaus   der   Schiffahrtsgesellschaft   des   Vierwaldstättersees (SGV) durch: a.  die Gewährung eines Darlehens von höchstens Fr. 51 720. –; b.  die Übernahme von Prioritätsaktien der SGV bis zum Höchstbetrag von Fr. 60 000. –. 2.  Die  Beteiligung  setzt  voraus,  dass  sämtliche  am  Vierwaldstättersee gelegenen   Kantone   sich   an   der   Finanzierung   des   Werftneubaus gemäss  den  Vorschlägen  des  Eidgenössischen  Amtes  für  Verkehr beteiligen. 3.  Dieser  Beschluss  tritt  mit  der  Annahme  durch  die  Landsgemeinde  in Kraft. 4.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. 1 OGS 1978, 14 2 GDB 101.0 3 SR 742.101