Landratsbeschluss über die Genehmigung von Vereinbarungen betreffend den Tarifverbund Luzern, Obwalden und Nidwalden
                            652.103 Landratsbeschluss über die Genehmigung von Vereinbarungen betreffend  den Tarifverbund Luzern, Obwalden und Nidwalden  vom 29. Januar 1997  Der Landrat,  gestützt auf Art. 61 Ziffer 9 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 3 des Gesetzes vom 26. April 1987 über die  Förderung des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsgesetz)  2  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  .  Die Vereinbarung betreffend Tarifverbund Luzern, Obwalden, Nidwalden (Rahmenvereinbarung) wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  .  Die Vereinbarung der Besteller-Gesellschaft Tarifverbund Luzern, Obwalden und Nidwalden wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  .  Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung  aufzunehmen.  Die Ziffer 2 des Landratsbeschlusses vom 18. November 1987 über den generellen Leistungsauftrag I und den  Beitritt zum Tarifverbund Luzern/Obwalden/Nidwalden  3   wird aufgehoben.